Der Energieausweis gibt Informationen über die Energieeffizienz einer Immobilie. Jeder Immobilienverkäufer oder Vermieter, der keinen Makler beautragen möchte, muss hier einiges beachten, da mit der Neuerung der Energieeinsparverordnung (EnEV) einige verschärfte Regelungen einhergegangen sind. Beispielsweise muss spätestens bei der Besichtigung der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Darüber hinaus müssen bereits bei der Anzeige im Immobilienportal oder der Zeitung die wichtigsten Energiedaten ausgewiesen werden, da ansonsten Bußgelder drohen.
Wenn Sie uns mit dem Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie beauftragen, kümmern wir uns natürlich um die korrekt Erstellung eines Energieausweises.